Bürgervertrag

Am 15.06.2016 hat die BINF nach langen Verhandlungen einen Bürgervertrag mit dem Senat der Stadt Hamburg, dem Bezirksamt Harburg und Vertretern der Regierungskoalition unterschrieben.

 

Aufbauend auf den 13 Punkte Plan der Bezirksversammlung Harburg wurde vereinbart:

 

  • Begrenzung der Unterkunft in „Am Aschenland II“ auf 1.000 Plätze.Zusammen mit den Unterkünften „Am Aschenland I“ und „Cuxhavener Str.“ wird insgesamt eine Kapazität von 1.650 Plätzen für öffentlich-rechtliche Unterbringung in Neugraben-Fischbek aufgebaut.
  • Zum 30.06.2018 ist die Belegung aller öffentlich-rechtlichen Unterkünfte in Neugraben-Fischbek dauerhaft auf 1.500 zu reduzieren.
  • Es werden keine weiteren Unterkünfte in Neugraben-Fischbek und Hausbruch errichtet.
  • Für die Unterkünfte sind feste Lauf- und Schließzeiten vereinbart. Die Unterkunft „Am Aschenland I“ wird 5 Jahre, die Unterkunft „Am Aschenland II“ 10 Jahre nach Eröffnung geschlossen. Die ZEA „Geutensweg“ wird, wie alle weiteren prekären Unterkünfte auch, schrittweise abgebaut und ist spätestens am 30.06.2017 zu schließen.
  • Laufzeitverlängerungen können nur im Fall einer Flüchtlingssituation wie im Jahr 2015 verhandelt werden. Die ZEA ist 2 Jahre als Reserve (leer) vorzuhalten, danach wird diese sofort in bezirkliche Weiternutzung übergeben.
  • Ein Teil der Unterkunft „Am Aschenland II“ wird als gemischter Wohnungsbau mit einer Belegung für 300 Flüchtlingen erstellt. Dies entspricht den Forderungen der Volksinitiative „Hamburg für gut Integration“. Der Senat versucht ähnliche Vorhaben als Ersatz für die öRu „Cuxhavener Str.“ zu finden.

Zudem wurden zu prüfende Themen, aber auch konkrete Handlungen für Integrations-

und Infrastrukturthemen, benannt:

  • Schrittweise Erhöhung der Präsenzstunden der Polizei in NeugrabenFischbek. Dazu sollen auch die zusätzlichen Ausbildungskontingente (100 Polizisten bis 2018) des 25 Punkte Plans (Drs. 21/2550) der Bürgerschaft Hamburg verwendet werden.
  • Verwendung von Mitteln aus der Erhöhung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Drs. 21/3692) direkt in den Unterkünften. Dabei sollen im Rahmen der Laufzeit 1-2 Straßensozialarbeiter zusätzlich eingestellt werden.
  • Prüfung eines kommunalen MVZ, sofern bis Ende 2018 gezielte Maßnahmen keine Verbesserung der medizinischen Versorgung in NeugrabenFischbek erreichen.
  • Gute und gleichmäßige Durchmischung in Schulen und KITAs.
  • Stärkung der Aus- und Fortbildung in Süderelbe.
  • Prüfung und Planung von Maßnahmen im öffentlichen Nahverkehr und bei Sportvereinen

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Sophie Mccleskey (Dienstag, 31 Januar 2017 14:40)


    I do not even understand how I ended up here, however I thought this publish was once great. I do not know who you might be but certainly you are going to a well-known blogger when you aren't already. Cheers!